Studienordnung/AGB

1.  Vertragliche Basis
Der Studienvertrag zwischen der Akademie für Absatzwirtschaft Kassel e. V. (AFAK Akademie) und dem/der einzelnen Teilnehmer/-in an den Lehrveranstaltungen der AFAK Akademie kommt durch Anmeldung und der Anmeldebestätigung (Vertragsabschluss durch die AFAK Akademie) zustande.

2.  Leistungsziel
Aufgabe und Ziel der AFAK Akademie ist - dem Leitbild der Akademie entsprechend - die in der jeweiligen Ausschreibung eines Studienganges genannten Kenntnisse zu vermitteln, vorhandene Fähigkeiten zu entwickeln und jede/n Teilnehmer/-in auf die jeweiligen Abschlüsse vorzubereiten.

3.  Veranstaltungen
Zur Realisierung der Zielsetzung bietet die AFAK Akademie Lehrveranstaltungen nach den jeweils gültigen Ausbildungs- und Stundenplänen.

4.  Lehrbetrieb
Die aktuellen Lehrpläne für die Veranstaltungen werden regelmäßig in die Website der AFAK Marketing- Akademie eingestellt. Bei zwingender Notwendigkeit bleibt es der AFAK Akademie vorbehalten, Änderungen bei einzelnen Inhalten und Terminen vorzunehmen. Unterrichtszeiten sind zurzeit Freitag 17.30 - 20.45 Uhr und Samstag 08.00 - 13.00 Uhr.

5.  Anwesenheit beim Lehrbetrieb
Der/die Studierende ist gehalten, regelmäßig und pünktlich an den Lehrveranstaltungen des gewählten Studienganges mit mindestens 70% Anwesenheit teilzunehmen. Im Falle einer geringeren Anwesenheit entscheidet die Akademieleitung über die Antragstellung der Zulassung zur Prüfung. Es liegt im Interesse aller Teilnehmer/-innen, Störungen der Lehrveranstaltungen durch Zuspätkommen zu vermeiden. Die Anwesenheit wird durch eigenhändige Unterschrift in der Anwesenheitsliste überprüfbar dokumentiert und unterliegt der Kontrolle durch die Lehrkräfte und der Akademieleitung.

6.  Abwesenheit vom Lehrbetrieb
Der/die Studierende hat sein/ihr Fernbleiben von den Lehrveranstaltungen per E-Mail oder telefonisch dem Sekretariat mitzuteilen.

7.  Entgelte
Die Teilnahme an Veranstaltungen setzt neben dem Abschluss des Vertrages die Zahlung des Entgelts voraus.
aktuell: 24 Monate a 320 Euro / Einschreibgebühr 50 Euro / Prüfungsgebühr 450 Euro

Der/die Studierende haftet als Schuldner/-in bzw. Mitschuldner/-in, wenn die Entgelte eines Dritten (z. B. Firma, Arbeitgeber) erbracht werden. Alle über den normalen Studien- und Prüfungsgang hinausgehenden Leistungen der AFAK Akademie, wie die Wiederholung von Lehr- und Prüfungsveranstaltungen, nachzuschreibende Prüfungsklausuren oder Exkursionen sind besonders entgeltpflichtig.

8.  Rücktritt / Kündigung
Der/die Studierende kann bis zum Beginn eines Studienganges von der Anmeldung durch schriftliche Erklärung gegenüber der Akademieleitung zurücktreten. Die Einschreibungsgebühr wird nicht erstattet. Mit Beginn des Studiums kann der/die Studierende das Vertragsverhältnis zum Ende eines jeden Semesters, mit einer Frist von sechs Wochen zum Semesterende, schriftlich kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Erlass bereits fällig gewordener Entgelte besteht nicht.

9.  Prüfung / Zulassung
Der Studiengang schließt mit der Qualifikation zum/zur staatlich geprüften Kommunikationswirt/-in ab. Studierende der AFAK Akademie werden vom Staatlichen Schulamt Kassel zur Prüfung zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Abitur oder Fachabitur sowie ein zweijähriges Vollzeitpraktikum, in dem Inhalte des Studiengangs in der Praxis vertieft wurden oder
  2. Mittlere Reife plus abgeschlossener Berufsausbildung bzw. mindestens 5-jähriger einschlägiger Berufserfahrung und
  3. die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht mit mind. 70% Anwesenheit.
  4. Zahlung aller offenen Entgelte bis zum Zulassungszeitpunkt

Die Anmeldung zur staatlichen Prüfung erfolgt nach Vorlage erforderlicher Bescheinigungen durch die AFAK Akademie zu Beginn des 4. Semesters.

10.  Prüfung / Klausuren - Examensarbeit - Mündliche Prüfung
Für die staatliche Prüfung gilt die „Verordnung über die Prüfung zur staatlich geprüften Kommunikationswirtin oder zum staatlich geprüften Kommunikationswirt vom 20. Dezember 2013“. Sie ist unter dem Stichwort „Prüfungsordnung“ auf der Seite afak.de einzusehen. Die staatliche Prüfung umfasst eine Examensarbeit (Hausarbeit) sowie Klausuren in den Themenfeldern Marketing, Kommunikation/Werbung, Media, Verkaufsförderung, Public Relation, Werbemittelgestaltung und -herstellung sowie Wirtschaft und Recht.

Sie schließt mit einer mündlichen Prüfung in mind. einem / max. drei Themenfeldern ab. Details über Umfang, Ablauf und Bewertungen der staatlichen Prüfung können der Prüfungsordnung entnommen werden.

11.  Nutzungs- und Verwertungsrechte
Der/die Studierende überträgt der Akademie das ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen praktischen Arbeiten, die unter Anleitung erbracht wurden, sowie der Examensarbeiten. Die Nutzung durch die/den Studierende*n bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Akademieleitung. Das Urheberrecht bleibt unberührt. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte können von der AFAK Akademie vertraglich auf den Auftraggeber übertragen werden.

12.  Skripte und Fachliteratur
Für alle Unterrichtsfächer liegen Skripte zur Vor- bzw. Nachbereitung der vermittelten Inhalte vor. Sie sind im internen Bereich der AFAK-Website für die Studierenden einsehbar und können herunter geladen werden.

13.  Hausordnung
Es gilt die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes. Sollte dagegen verstoßen werden, so kann die Akademieleitung oder dessen Stellvertretung sowie die Dozenten den Teilnehmer aus dem Unterricht verweisen.

14.  Datenerfassung
Der/die Studierende erklärt sich mit der Anmeldung zugleich einverstanden, dass persönliche Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung sowie für spätere Absolventeninformationen gespeichert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite afak.de unter „Datenschutz“.

15.  Gültigkeit der Studienordnung
Diese Studienordnung ist gültig für alle Studierenden ab dem Studienjahrgang 2022.

16.  Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Studienordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Studienbeginn unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages zwischen AFAK Akademie und dem/der Studierenden im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

17.  Anmeldung
Es gilt die Anmeldung über https://afak.de/de/studienangebote/zum-studium-anmelden und das Formular „Studienordnung / Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen“ (Staatlich geprüfte/r Kommunikationswirt*in).

18.  Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tage ab Vertragsabschluss diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns schriftlich über Ihren Entschluss informieren. Die Anmeldegebühr über 50 Euro wird nicht erstattet.

 

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